Liebe Patient/innen,
die gesetzliche Krankenkasse bezahlt im Rahmen der medizinischen Grundversorgung alle notwendigen Leistungen im Krankheitsfall sowie zusätzlich ein umschriebenes Paket an Präventionsleistungen.
Darüber hinaus bietet die moderne Medizin aber zahlreiche sinnvolle Untersuchungen im Sinne einer erweiterten Vorsorge an, die so in dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten sind.
Diese Untersuchungen gehören zu den sogenannten
Individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL)
und dienen dazu, Ihre persönlichen Gesundheitsrisiken zu bestimmen Krankheiten können so vermieden oder frühzeitig erkannt und in ihrem Schweregrad gemildert werden.
Da ein einziger Laborwert oft nicht genügend Aussagekraft besitzt, haben wir die Untersuchungen zu medizinisch sinnvollen Profilen zusammengestellt.
Natürlich macht nicht jede von Ärzten angebotene Leistung Sinn.
Nutzen Sie die Chance uns während der Behandlung auf weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen anzusprechen! Gerne erklären wir Ihnen die Vor- und Nachteile solcher Untersuchungen und Therapien und die hiermit entstehenden Kosten.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen oder Wünsche haben oder eine andere Behandlung wünschen, die nicht auf der Liste aufgeführt ist. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Ihre Praxis am Günthersburgpark
Dies sind die gesetzlichen Vorgaben, an die wir uns in der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen halten müssen.
§ 12 SGB V WIRTSCHAFTLICHKEITSGEBOT
(1) Die Leistungen müssen AUSREICHEND, ZWECKMÄßIG und WIRTSCHAFTLICH sein; Sie dürfen das Maß des Notwendigen NICHT ÜBERSCHREITEN. Leistungen, die NICHT NOTWENDIG oder UNWIRTSCHAFTLICH sind, können Versicherte NICHT BEANSPRUCHEN, dürfen die Leistungserbringer NICHT BEWIRKEN und die Krankenkassen NICHT BEWILLIGEN.